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Immobilienmakler in Portugal – Fragen und Antworten – Teil 1

8 April 2021 | 0 Kommentare

Die überwiegende Mehrheit der zum Verkauf stehenden Immobilien in Portugal wird von professionellen Immobilienmaklern angeboten. Im folgenden Beitrag möchten wir einen Einblick in einige der wichtigsten Aspekte der Arbeit dieser Immobilienmakler und des Verkaufs von Immobilien in Portugal geben.

Wer zahlt das Honorar? – Sehr selten beauftragt ein Käufer formell einen Makler mit der Aufgabe, eine Immobilie zu finden. Normalerweise ist es der Verkäufer, der einen Immobilienvertrag unterschreibt, und es ist der Verkäufer, der dem Makler im Falle eines erfolgreichen Verkaufs das Honorar schuldet.

Wie hoch ist dieses Honorar? – Es gibt keine Vorschriften, die eine Mindest- oder Höchstgebühr für Immobilienverträge festlegen. Die Gebühr beträgt jedoch in der Regel 5% + MwSt. (derzeit 23%), berechnet auf den Verkaufspreis.

Wann ist dieses Honorar fällig? Das Honorar ist fällig, wenn der Makler seine Aufgabe erfüllt hat, nämlich: einen Käufer zu finden. Die meisten Verträge haben eine Klausel, die besagt, dass im Falle eines Kaufvorvertrags die Hälfte des Honorars dann fällig ist. Der Restbetrag wird gezahlt, sobald der öffentliche Kaufendvertrag (escritura) unterzeichnet ist. Wenn es kein Kaufvorvertrag gibt, dann ist der volle Betrag der Gebühr am Tag der Unterzeichnung des Kaufendvertrags fällig.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kaufvorvertrag und einer Kaufendvertrag? Der Kaufvorvertrag, auf Portugiesisch Contrato de Promessa de Compra e Venda (kurz CPCV) genannt, formalisiert die Absicht des Käufers, eine Immobilie zu kaufen. Die Immobilie ist rechtlich noch im Besitz des Verkäufers und erst bei der Unterzeichnung des Kaufendvertrags wird die Immobilie auf den Namen des Käufers eingetragen. CPCV’s werden aus verschiedenen Gründen unterzeichnet und sind nicht zwingend erforderlich. In den meisten Fällen wartet der Käufer noch auf die Freigabe der Gelder durch seine Bank. In anderen Fällen müssen möglicherweise noch einige Papiere, die das Haus betreffen, aktualisiert werden, damit der Kaufendvertrag unterzeichnet werden kann. Die Zeitspanne zwischen CPCV und Kaufendvertrag wird zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart und beträgt im Durchschnitt 3 Monate.

Ist eine Anzahlung auf den CPCV fällig? Ja. Der Käufer zahlt in der Regel eine Anzahlung von 10% des vereinbarten Verkaufspreises. Der Restbetrag wird bei beim Kaufendvertrag fällig. Die Anzahlung wird in der Regel direkt an den Verkäufer gezahlt.

Besteht ein Risiko, die Anzahlung zu verlieren? Ja. Es kommt zwar selten vor, aber in Fällen von Nichterfüllung durch Verschulden des Käufers darf der Verkäufer die Anzahlung behalten und die Immobilie wieder auf den Markt bringen. Umgekehrt hat der Käufer bei Nichterfüllung durch Verschulden des Verkäufers das Recht, seine Anzahlung zurückzubekommen und den gleichen Betrag zusätzlich zu erhalten. Diese Bedingungen sind in den Klauseln des Vorkaufvertrags enthalten.

Wer ist für die Erstellung des Kaufvorvertrags verantwortlich? Normalerweise der Anwalt des Käufers. Einige Agenturen bieten zwar Vorlagen an, aber Immobilienmakler dürfen keine Vorkaufverträge vorbereiten. Wenn eine Agentur einen eigenen Anwalt hat, kann dieser den Vertrag vorbereiten. Wir raten jedoch allen Käufern, unabhängig davon, ob sie Portugiesen oder Ausländer sind, einen Anwalt zu beauftragen, sobald die Entscheidung zum Kauf einer Immobilie gefallen ist. Ihr Anwalt vertritt Ihre Interessen bei der Prüfung der Unterlagen der Immobilie, der Form und des Inhalts des Kaufvorvertrags und aller anderen rechtlichen Angelegenheiten, die mit dem Kauf zusammenhängen.

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